AOK kontert mit eigenen Rechtsgutachten Apotheker Zeitung Die Frage, wie die gesetzlichen Vorgaben zur Austauschbarkeit wirkstoffgleicher Arzneimittel auszulegen sind, spaltet Pharmaindustrie und Krankenkassen bekanntlich in zwei Lager: Während die Hersteller den einschlägigen § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V eng ... Rechtsgutachten: Nur Wirkstoff ist entscheidendPharmazeutische Zeitung online